Wiesenstr. 21 | 40549 Düsseldorf | Tel.: 0211 - 43634372
Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie
Als Privatzahler bekommen Sie umgehend Hilfe, haben keine langen Wartezeiten und keinen Datenvermerk hinsichtlich einer psychischen Erkrankung bei Ihrer Krankenkasse oder sonstigen relevanten Stellen.
Versuchen Sie einmal, das Budget für Ihre psychologische Arbeit als Investition in die Quelle zu betrachten. Die Quelle sind Sie!
Falls Sie noch vor den Ausgaben für eine Psychotherapie zurückschrecken: Halten Sie sich vor Augen, wie viel Geld Sie für Ihren letzten Urlaub ausgegeben haben. Allerdings mit einem Unterschied: Die Effekte Ihres Urlaubes verblassen zügig im Alltagstrott.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen
Sofern Leistungen von Heilpraktikern mitversichert sind, werden diese im Bereich Psychotherapie (keine Paarberatung oder Coaching) auch komplett oder anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben keine Übernahmepflicht der Therapiekosten bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker / Psychotherapie.
Ein Sonderfall kann gegeben sein, wenn der Patient nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit (mehr als 3 Monate) nicht gefunden werden kann. Entsprechende Nachweise müssen natürlich erbracht werden. Genauere Details klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Therapie darf erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat.
Honorare
Einzelsitzungen Psychotherapie und Coaching
90,‐ € / 50 Minuten
Paartherapie
120,‐ € / 50 Minuten
180,‐ € / 90 Minuten
Die genannten Preise sind Endpreise.
Die Honorare sind zu jeder Sitzung fällig.
Selbstverständlich erhalten Sie eine entsprechende Quittung/Rechnung.
Terminabsagen
Sollten Sie einen Termin nicht einhalten können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden zuvor abzusagen, damit ein anderer Klient diesen nutzen kann.
Bitte haben Sie Verständnis, dass ich ein Nichterscheinen ohne Absage in Rechnung stelle.
Steuerliche Absetzbarkeit
Kosten für Heilbehandlungen, die von den Krankenkassen nicht erstattet werden, können als »Außergewöhnliche Belastungen« (§ 33 EStG) begrenzt steuerlich absetzbar sein.
Nähere Informationen bekommen Sie von Ihrem Steuerberater.