Psychotherapie – Leistungen und Honorare
Ihr Vorteil als Selbstzahler bei einer Psychotherapie
Als Privatzahler bekommen Sie umgehend Hilfe, haben keine langen Wartezeiten und keinen Datenvermerk hinsichtlich einer psychischen Erkrankung bei Ihrer Krankenkasse oder sonstigen relevanten Stellen.
Versuchen Sie einmal, das Budget für Ihre psychologische Arbeit als Investition in die Quelle zu betrachten. Die Quelle sind Sie!
Falls Sie noch vor den Ausgaben für eine Psychotherapie zurückschrecken: Halten Sie sich vor Augen, wie viel Geld Sie für Ihren letzten Urlaub ausgegeben haben. Allerdings mit einem Unterschied: Die Effekte Ihres Urlaubes verblassen zügig im Alltagstrott.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen
Sofern Leistungen von Heilpraktikern mitversichert sind, werden diese im Bereich Psychotherapie (keine Paarberatung oder Coaching) auch komplett oder anteilig übernommen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrem Ansprechpartner. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie dann bei Ihrer Krankenversicherung einreichen.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen
Die gesetzlichen Krankenkassen haben keine Übernahmepflicht der Therapiekosten bei Behandlungen durch einen Heilpraktiker / Psychotherapie.
Ein Sonderfall kann gegeben sein, wenn der Patient nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit (mehr als 3 Monate) nicht gefunden werden kann. Entsprechende Nachweise müssen natürlich erbracht werden. Genauere Details klären Sie bitte direkt mit Ihrer Krankenkasse. Die Therapie darf erst dann aufgenommen werden, wenn die Kasse dem Antrag stattgegeben hat.